Ist eine Person unter Verdacht, Suchtgift zu missbrauchen, wird sie von der Gesundheitsbehörde untersucht. In Wien werden diese Begutachtungen vom Institut für Suchtdiagnostik (ISD) durchgeführt.
Welche Maßnahmen konkret notwendig sind, hängt von vielen Faktoren ab – durch eine ärztliche Untersuchung im Auftrag der Gesundheitsbehörde wird daher in jedem Einzelfall festgestellt, ob überhaupt gesundheitsbezogene Maßnahmen notwendig und sinnvoll sind oder ob keine Maßnahmen erforderlich sind.
Mögliche Maßnahmen sind:
- ärztliche Überwachung des Gesundheitszustands
- ärztliche Behandlung (einschließlich der Entzugs- und Substitutionsbehandlung)
- klinisch-psychologische Behandlung und Betreuung
- Psychotherapie
- psychosoziale Beratung und Betreuung
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